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   OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97   

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https://dejure.org/1998,9934
OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97 (https://dejure.org/1998,9934)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.1998 - 22 U 154/97 (https://dejure.org/1998,9934)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 1998 - 22 U 154/97 (https://dejure.org/1998,9934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847; BGB § 254
    Sturz eines Passanten auf erkennbar nicht gestreutem schneebedeckten Gehweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 847 254
    Umfang der Räum- und Streupflicht bei Schneefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 63
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97
    Auch wenn dem Streupflichtigen nach Aufhören des Schneefalles eine gewisse Zeitspanne zur Erledigung der Streupflicht einzuräumen ist (vgl. BGH NJW 1985, 484, 485; VersR 1985, 90, 91; 768), so steht doch aufgrund der Aussage der Zeugin P, die die Klägerin sich zu eigen macht, fest, daß der Beklagte auch innerhalb dieser Zeit nicht gestreut hat.

    Das hat der insoweit darlegungspflichtige Beklagte (vgl. BGH NJW 1985, 484, 485) nicht dargetan.

  • OLG Schleswig, 04.01.1973 - 5 U 198/71
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Beklagte vor 10.30 Uhr gestreut hatte, denn er war verpflichtet, erneut zu streuen, als es wieder so glatt geworden war, daß ein sicheres Gehen in Frage gestellt war (BGH VersR 1975, 431).

    Wenn es so glatt geworden war, durfte der Beklagte mit dem Streuen jedenfalls nicht mehr zuwarten (vgl. BGH VersR 1975, 431).

  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 169/83

    Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97
    Auch wenn dem Streupflichtigen nach Aufhören des Schneefalles eine gewisse Zeitspanne zur Erledigung der Streupflicht einzuräumen ist (vgl. BGH NJW 1985, 484, 485; VersR 1985, 90, 91; 768), so steht doch aufgrund der Aussage der Zeugin P, die die Klägerin sich zu eigen macht, fest, daß der Beklagte auch innerhalb dieser Zeit nicht gestreut hat.
  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 247/88

    Anspruch einer Patienten gegenüber ihrem Arzt auf Ersatz ihrer Kosten für den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97
    Dabei ist unerheblich, ob und in welchem Umfang die Klägerin tatsächlich Kosten für eine Haushaltshilfe aufgewandt hat, denn ein Anspruch insoweit besteht auch dann, wenn der Verletzte keine Haushaltshilfe beschäftigt, sondern selbst unter Inkaufnahme von Schmerzen die Arbeiten verrichtet (BGH NJW-RR 1990, 34, 35).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97
    Allerdings muß sich die Klägerin - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - auf den hälftigen Anteil, der als Erwerbsschaden aufgrund der Tätigkeit im Rahmen der Haushaltsführung für ihren Ehemann anzusehen ist, die ab dem 29. Juni 1996 bezogene Unfallrente anrechnen lassen (vgl. BGH NJW 1985, 735, 736).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 8/07

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde: Umfang der Streupflicht auf Gehwegen zum

    Der Umstand, dass die Klägerin zu Fall gekommen ist, spricht dafür, dass sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt jedoch außer Acht gelassen hat (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VersR 2000, 63 ff.).
  • OLG Hamm, 24.11.2014 - 6 U 92/12

    Hobelspäne waren ungeeignete Streumittel

    Wenn jemand eine erkennbar nicht bestreute glatte Fläche betritt und stürzt, dann spricht dies in der Regel dafür, dass er die gebotene Vorsicht außer Acht gelassen hat (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2000, 63).
  • OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23

    Räum- und Streupflicht unter Vorbehalt des Zumutbaren und Berücksichtigung der

    Die Streupflicht besteht unverzüglich, d.h. im Rahmen einer gewissen Zeitspanne nach Beendigung des Schneefalls ( OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 1998 - 22 U 154/97 - Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. August 2023 - 2 U 1/23 -, beide zitiert nach juris).

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, dass der Klägerin jedenfalls ein Mitverschulden an dem Unfall anzulasten gewesen wäre, weil sie erkannt hat, dass die Unfallstelle nicht geräumt war und sich sehenden Auges in die Gefahr begeben und damit das Risiko einer Selbstgefährdung in Kauf genommen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1998, 22 U 154/97 , VersR 2000, 63 f. ; OLG München, Urteil vom 30.01.2003, 19 U 4246/02 , VersR 2003, 518 ; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21. August 2013 - 3 W 20/13 -, Rn. 4, juris).

  • OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04

    Zur Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen

    Gerade dann, wenn der Benutzer des Weges erkant hat, dass die Fläche weder von Eis und Schnee geräumt noch mit abstumpfenden Mitteln bestreut ist, besteht für ihn Anlass zu gesteigerter Aufmerksamkeit und Vorsicht (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2004, 312 - 314; OLG München, VersR 2003, 518; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 63 - 64; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 260 - 262; OLG Celle, NJW-RR 1989, 1419).
  • OLG Celle, 18.06.2015 - 8 U 288/14

    Umfang der Räum- und Streupflicht auf Fußgängerüberwegen bei winterlichen

    Entsprechend den Erörterungen in der mündlichen Verhandlung geht der Senat von einem Mitverschulden von 1/3 aus (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2000, 63; OLG Hamm, VersR 2006, 134; OLG Saarbücken, 4 U 644/03, Urteil vom 20. Juli 2004; OLG Köln, 19 U 36/13, Urteil vom 16. Mai 2013, je zit. nach juris).
  • OLG Bremen, 21.08.2013 - 3 W 20/13

    Zuständigkeit des originären Einzelrichters beim Beschwerdegericht;

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Geschädigte auf einem Weg ausrutscht, der - abgesehen von der Schneeglätte - keine Besonderheiten aufweist, die die Gefahr des Ausrutschens erhöhen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1998, 22 U 154/97, VersR 2000, 63 f.; OLG München, Urteil vom 30.01.2003, 19 U 4246/02, VersR 2003, 518; Palandt/Gründeberg, BGB, 72. Aufl., § 254 Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2003 - 19 U 131/02

    Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden des Geschädigten bei Glatteisunfall

    Er muss jedoch im Schadensfalle wie hier Abzüge hinnehmen, wenn sich die auch ihm erkennbar gewordene, verbreitet aufgetretene Glätte, die er nur bedingt bewältigen konnte, als Risiko nunmehr verwirklichte (vgl. auch OLG Hamm VersR 1999, 589; OLG Düsseldorf VersR 2000, 63).

    Nach alledem hält der Senat wegen des eingetreten Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach Berücksichtigung des hälftigen Mitverschuldensanteils des Klägers eine billige Geldentschädigung von insgesamt 2.172,99 EUR (= 4.250,-- DM) für angemessen (vgl. auch ähnlich gelagerte Fälle bei Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldtabelle 20. Aufl., Nrn. 1091, 1160; OLG Düsseldorf VersR 2000, 63).

  • KG, 02.06.2015 - 7 U 102/14

    Unterlassene Schneebeseitigung

    Dabei gelte zu Gunsten des Schädigers, der die Darlegungs- und Beweislast für das Mitverschulden des Geschädigten hat, der Beweis des ersten Anscheins (vgl. u.a. OLG Düsseldorf VersR 2000, 63; OLG Hamm NJW 2013, 1375 zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2014 - 1 U 245/12

    Anforderungen an die Winterdienstpflicht von Gemeinden zur Sicherung des

    Kommt er zu Fall, so spricht dies in der Regel dafür, dass er die gebotene Vorsicht außer Acht gelassen hat; dies gilt jedenfalls dann, wenn der Geschädigte auf einem Weg ausrutscht, der - abgesehen von der Schnee- und Eisglätte - keine Besonderheiten aufweist, die die Gefahr des Ausrutschens erhöhen (OLG Düsseldorf, VersR 2000, 63 [juris Rn. 9]).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 27/99

    Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 DM für fahrlässig verursachten unkomplizierten

    Dieser Betrag liegt jedenfalls nicht unter dem, was der Senat in vergleichbaren Fallen zuerkannt hat (vgl. OLGR 1998, 345; OLGR 1998, 346; OLGR 1999, 78).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.1998 - 22 U 228/97

    Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts bei Tanzveranstaltung

  • LG Bochum, 02.04.2004 - 5 O 66/03

    Anspruch eines Omnibusfahrers auf Schadensersatz gegen den Träger einer Schule

  • LG Hagen, 18.06.2013 - 4 O 267/10

    Mitverschulden bei Zusammenstoß mit einem einbiegenden Fahrzeug bei einem

  • OLG Jena, 06.06.2008 - 4 U 339/07

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde in Thüringen bei winterlichen

  • LG Itzehoe, 12.12.2012 - 2 O 195/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung - Fußgängerverkehr im Baustellenbereich

  • LG Düsseldorf, 21.07.2009 - 2b O 162/07

    Zahlungsanspruch eines Versicherten von Schadensersatz aus Amtshaftung wegen

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